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06.12.2018rss_feed

Land Niedersachsen muss Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten aufheben

Das Ausweisen von Landschaftsschutz-Verordnungen ist ein beliebter Weg, um investitionswilligen Landwirte Baugenehmigungen zu versagen. Jetzt aber hat das Oberwaltungsgericht Lüneburg einem Landwirten Recht gegeben, dass das Landschaftsschutzgebiet Sollingvorland-Wesertal nicht rechtmäßig sei (OVG Lüneburg , Urteil vom 04.12.2018 - 4 KN 77/16).
Der Senat hat in seinem Urteil u.a. festgestellt, dass das absolute Bauverbot gegen das Übermaßverbot verstoße. Ein präventives Bauverbot mit Erlaubnisvorbehalt dagegen wäre verhältnismäßig gewesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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