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03.10.2019rss_feed

EU-Pflanzenschutzmittelverordnung widerspricht nicht dem Vorsorgeprinzip

Die Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung widerspricht nicht dem in der Europäischen Union geltenden Vorsorgeprinzip, informiert der Nachrichtendienst Agrar Europe und bezieht sich dabei auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-616/17).



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