Login

Hochwasserlage: Wie steht es um die Direktzahlungen?

Wenn ein Betriebsinhaber eine Voraussetzung für die Gewährung einer Direktzahlung aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen kann, behält er gemäß § 27 GAP-Direktzahlungen-Verordnung den Anspruch für die Flächen und Tiere, die zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände förderfähig waren.



Logo Top 4C 10 2022 Rgb Agrill Logo1 CAIS Logo RGB RZ01 Würth Logo KuhVision