Kabinett beschließt Einführung einer elektronischen Kassenpflicht
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen, der ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro pro Jahr die Einführung einer elektronischen Kassenpflicht zum 1. Januar 2028 vorsieht. Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, hat sich dafür eingesetzt, dass für die Land- und Forstwirtschaft eine Ausnahme von der Kassenpflicht gilt.





