OLG Oldenburg verkündet Urteil im Verfahren um heimliche Aufnahmen in einem Schlachthofbetrieb
Im Frühjahr 2024 drangen Aktivisten der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch
in den Schlachthof Brand in Lohne (Niedersachsen) ein und brachten an der CO2-Betäubungsanlage versteckte Kameras an. Die später über verschiedene Medien verbreiteten Videos sorgten für Aufsehen, da die Schweine bei dieser Betäubungsart für einige Sekunden relativ starke Abwehrreaktionen zeigen können. Das Unternehmen zeigte die Aktivisten daraufhin wegen Rufschädigung an. Brand sieht sich zu Unrecht beschildigt und fordert 98.000 Euro Schadensersatz sowie ein Verbot, die heimlich aufgenommenen Bilder weiter zu verbreiten. Nun kam es nun vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zur nächsten Entscheidung. Der Richter urteilte, dass die beiden Tierhaltungsgegner für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Wie hoch die Summe ist, muss allerdings in einem anderen Verfahren geklärt werden.Die CO₂-Betäubung ist vom Gesetzgeber anerkannt und muss daher grundsätzlich hingenommen werden
, stellten die Richter klar. Wer diesen Zustand verändern wolle, müsse das in politischen und öffentlichen Prozessen erreichen. Wenn die Aktivisten tatsächlich Verstöße feststellen, müssen sie die zuständigen Behörden informieren. Der Schlachthof konnte allerdings vor Gericht nicht durchsetzen, dass jede künftige Veröffentlichung der Bilder in den sozialen Medien untersagt wird. Ein solches Verbot wäre aus Sicht des Gerichts zu weit gefasst. Gegen die Entscheidung wurde keine Revision zugelassen.
