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Was bei Geschäften zwischen Angehörigen gilt

Bei Geschäften zwischen Angehörigen ist immer so zu handeln, als ob es sich um Geschäfte mit Dritten handelt. Die Finanzverwaltung schaut ganz genau hin, ob Verträge vollständig durchgeführt wurden. Sonst sind mögliche steuermindernde Abschreibungen verloren. Was Sie bei der Gestaltung beachten sollten weiß Steuerberaterin Cirsten Schulz. (Ecovis)

 



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